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Presse zu Infektionsschutzgesetz: Von „Kein Ermächtigungsgesetz in NS-Tradition“ bis „Geschenk für Extremisten“
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ruft in den deutschen Medien geteilte Meinungen hervor.
„Merkels Ausgangsverbot ist im besten Fall nur unwirksam, im schlimmsten ein Sündenfall“, sieht das „ZDF“ Deutschland noch lange nicht auf dem Weg in die Diktatur.
Hiesige Medienvertreter sind geteilter Meinung, was die Gesetzesänderung angeht.
Die „Bild“-Zeitung etwa übt vernichtende Kritik an der Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
„Der 21. April wird in die Geschichte eingehen als der Tag, an dem die demokratisch gewählte Regierung eines freiheitsliebenden Landes beschlossen hat, dass sie die Bürger einsperren kann. Merkels Ausgangsverbot ist im besten Fall nur unwirksam, im schlimmsten ein Sündenfall.“
Der Chefredakteur wirft der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) regelrechtes Totalversagen vor. Es sei weder genug Impfstoff bestellt, noch seien die Alten in den Pflegeheimen ausreichend geschützt worden.
Das ist nichts anderes als eine Strafmaßnahme gegen die Bevölkerung für eine an vielen Punkten gescheiterte Regierungspolitik,“ so Reichelt.
Zudem könne man keinem Polizisten erklären, wie er dieses „schreckliche Gesetz“ wirksam durchsetzen soll. „Sollen sie Ehepaare, die in lauer Frühlingsnacht gemeinsam spazieren gehen wollen, zurück in die Wohnung tragen?“
Wo Gesetze nicht klar und durchsetzbar seien, würde Willkür entstehen. Und wenn dies geschehe, dann wuchere die Wut gegen den Staat. Reichelt nennt das neue Infektionsschutzgesetze: ein Geschenk für Extremisten.
Infektionsschutzgesetz kritikwürdig – aber keine Entmachtung der Länder
Denn, eine Entmachtung der Bundesländer sei das Gesetz nicht. Diese könnten – wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt, aber trotzdem noch hoch ist – weiterhin „quasi machen, was sie wollen“.
Nichtsdestotrotz sei sachliche Kritik berechtigt, schreibt sie. Beispielsweise könne man beim Thema Ausgangssperren die Verhältnismäßigkeit und Pauschalisierung hinterfragen. Oder sich wundern, was die aktuelle Änderung überhaupt noch bringen soll.
Kein „Ermächtigungsgesetz“ in NS-Tradition
„Nein zum Ermächtigungsgesetz“.
Die Reform des Infektionsschutzgesetzes stelle die Corona-Maßnahmen auf eine neue gesetzliche Grundlage. Es präzisiere die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Es definiere die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, die weiterhin der Bundestag als Voraussetzung für jegliche Maßnahmen beschließen müsse.
„Allein die Diskussion um die Bundes-Notbremse hat schon viel bewirkt. Die gefährliche Untätigkeit in vielen Teilen Deutschlands hatte ein Ende.
Vielerorts sind bereits heute schärfere Regelungen in Kraft, als sie das geänderte Infektionsschutzgesetz vorsieht.
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uebender (23.04.2021)
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Merkels Knastgesetz: 5 Jahre bei Verstoß gegen Ausgangssperre
Die Kriminalisierung der Normalität, wie wir sie kannten, steigert sich zu immer perverseren Auswüchsen: Bis zu fünf Jahren Haft drohen theoretisch dem, der gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt.
Der Strafrahmen ergibt sich aus den Strafbestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes. Keiner der Abgeordneten, die für dieses Unrechtsgesetz gestimmt haben, kann sich mit Nichtwissen herausreden.
Das mit heißer Nadel gestrickte und noch flinker durchgewunkene Infektionsschutzgesetz beinhaltet Ungeheuerliches, wie erst jetzt allmählich ans Licht kommt.
Zuerst waren es die sich aus dem Wortlaut der Bestimmungen ergebenen faktischen Reiseverbote Transitbestimmungen, die im Prinzip jede innerdeutsche Fortbewegung zu Land, Wasser und in der Luft durch oder über betroffene Landkreise untersagen.
Jetzt sorgen die völlig unverhältnismäßigen Strafbestimmungen für Fassungslosigkeit, die nächtliches Gassigehen, ein abendliches Bier mit Freunden im Freien oder das „anlasslose“ Herumfahren per Fahrrad oder Auto mit Strafen belegen, gegen die Bankraub oder schwere Körperverletzung geradezu bagatellhaft bestraft werden.
25.000 Euro Geldstrafe oder eben jahrelang Gefängnis sind – zumindest de jure – locker drin.
Verstörend ist vor allem, dass sich die Abgeordneten ganz offensichtlich nur sehr oberflächlich mit dessen Inhalt beschäftigt hatten, bevor sie weisungsgemäß ihre Stimme für Merkels Ermächtigungsfalle hergaben.
Die Buchstaben des Gesetzes, die keiner richtig las
Und noch etwas beweisen die vielen Unausgegorenheiten und übermäßigen Verbote in ihrer konkreten Ausformulierung: Dieses Gesetz nahm keinen regulären Weg durch Expertengremien und Ministerialbürokratie, sondern wurde erkennbar im Kanzleramt oder Merkels direktem Umfeld ausgearbeitet und dann einfach nur durchgewunken.
„Jetzt isses halt da“, also halten wir uns dran, wir schaffen das.
Die beschwichtigende und vermeintlich nüchterne Umgangsweise vieler Durchschnittsdeutscher, die sich einreden, so schlimm werde es schon nicht kommen in der Praxis – fünf Jahre Gefängnis für eine Coke in der Öffentlichkeit oder einen Nachtspaziergang – zeugt von biedermeierlicher Gutgläubigkeit und sträflich blindem Vertrauen in die Benevolenz der Regierenden.
Sie werden sich noch wundern.
Dieses Land beginnt gefährlich zu werden.
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uebender (25.04.2021)