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Reisefreiheit nur noch mit „Green Pass“ – und mit dem richtigen Impfstoff
Neue Mauern und Grenzziehungen innerhalb der EU – diesmal wegen unterschiedlichen Impfvorgaben: Dieses Szenario droht Europa in Kürze, wenn der jetzt von Brüssel vorgeschlagene digitale Impfpass Wirklichkeit wird.
Weil die einzelnen Mitgliedsstaaten – auch als Folge der von der Kommission gründlich vergeigten Impfstoffbeschaffung – auf national unterschiedliche Vakzine gesetzt haben, deren Impfschutz jedoch nicht überall anerkannt wird, bedeutet „geimpft“ in Deutschland und Frankreich fortan etwas anderes als in Ungarn. Das Chaos ist vorprogrammiert.
Pünktlich zu den Sommerferien soll der „Green Pass“, der ab sofort nur noch für „Gesunde“ und Geimpfte Reisefreizügigkeit und andere Grundelemente von Lebensnormalität ermöglichen wird, in Europa Einzug halten – jedenfalls wenn es nach den hochtrabenden Plänen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geht.
Schon heute legten Schinas und Justizkommissar Didier Reynders einen Gesetzesentwurf für den „Digitalen Grünen Nachweis“ vor, der den Rahmen für die nationalen Anwendungen vorgeben soll.
Dokumentiert werden sollen demnach nicht nur Impfungen, sondern auch Testungen mit zugelassenen PCR- und Schnelltests und die „Heilung“ einer Infektion mit dem Coronavirus.
Die Perversion, mit der Corona fortan für alle Zukunft und mindestens bis zur nächsten Pandemie nachwirken soll, euphemisiert Schinas mit folgenden Worten: „Wir holen uns unsere europäische Lebensweise zurück, aber auf sichere Weise.“
Hingen Grundfreiheiten in Europa etwa je zuvor etwa von einem Gesundheits-Freibrief ab? Laut der Kommission sei Eile für eine zentrale Brüsseler Lösung deshalb geboten, weil die Staaten sonst bilaterale Lösungen anstrebten, die die Union „zersplitterten„.
Zersplitterung durch „bilaterale Lösungen“
Genau das aber droht auch bei einem Impfausweis, der zwar zentral umgesetzt wird, während jedoch innerhalb der Gemeinschaft noch überhaupt keine Einigkeit besteht, wie man mit Impfstoffen umgehen soll, die noch nicht von der EU-Arzneimittelbehörde zugelassen wurden.
Die „Lösung“ der EU für dieses Problem: Zwar „können“ einzelne Mitgliedstaaten solche Geimpften gleich behandeln sie müssen das aber nicht. Es sei jedoch „sinnvoll, von der EMA zugelassene Impfstoffe bei der Öffnung Europas zu privilegieren, weil sie unsere Qualitätsansprüche erfüllen und unserer gemeinsamen Impfstrategie entsprechen
Noch nicht einmal mit Impfausweis besteht ab sofort Sicherheit, wirklich überall in Europa einreisen oder Urlaub machen zu dürfen.
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uebender (18.03.2021)
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Kanzleramt strebt Fortsetzung des Lockdown bis in den April hinein an – Olaf Scholz: Reisewelle zu Ostern können wir uns nicht leisten
Das Bundeskanzleramt strebt eine Fortsetzung des derzeitigen Corona-Lockdown bis in den April hinein an. Dies geht aus dem Entwurf für eine Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montag. Ein exaktes Datum für das Ende der Maßnahmen ist darin aber noch nicht enthalten.
Neue Öffnungsschritte sind den Berichten zufolge vonseiten des Kanzleramts nicht geplant. Die sogenannte „Notbremse“, wonach bestimmte Lockdown-Lockerungen wieder zurückzunehmen sind, wenn eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, soll weiterhin greifen.
Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.
Beim Thema Osterurlaub gibt es offenbar noch Beratungsbedarf. Unter anderem soll in der Vorlage das Konzept des „kontaktarmen Urlaubs“ stehen. Voraussetzung dafür seien unter anderem die Nutzung eigener sanitärer Anlagen sowie Essen über Selbstversorgung.
Olaf Scholz will Reisewelle zu Ostern verhindern
Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich gegen Lockerungen der Reisebeschränkungen ausgesprochen. „Aus meiner Sicht sollte es zu Ostern besser keine große Reisewelle geben. Das können wir uns in der aktuellen Infektionslage einfach nicht leisten“
„Ich sehe keinen Grund, diesen vorsichtigen Pfad zu verlassen“, sagte Scholz. „Es muss aufhören, dass hochrangige Politiker unter Druck die Nerven verlieren und hektisch Ankündigungen machen, die nichts mit den gerade gemeinsam vereinbarten Beschlüssen zu tun haben.“
Die aktuelle Infektionslage erlaube aktuell keine weiteren Öffnungsschritte, so Scholz weiter. „Und in Regionen mit besonders hohen Werten wird man die Notbremse ziehen müssen. So sieht es das Konzept ja vor. Vertrauen schaffen wir, wenn wir uns an den Plan halten.“
Alles spreche dafür, dass im Sommer das Gros der Deutschen geimpft sei. „Dann haben wir es geschafft. Und dann werden die Leute erst mal kräftig feiern“, so Scholz „Dann geht es wieder richtig aufwärts – auch für die Wirtschaft.“
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uebender (21.03.2021)
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Angesichts der angeblich steigenden Corona-Zahlen wird es in Deutschland nicht nur eine erneute Verlängerung des Lockdowns geben, sondern auch eine zusätzliche Verschärfung. Demnach soll der Lockdown bis zum 18. April verlängert werden.
In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Regelungen zudem verschärft werden. Laut „Business Insider“ sei eine „verbindliche Ausgangssperre bis 5 Uhr“ geplant.
Zudem sollen Schulen und Kitas wieder geschlossen oder erst gar nicht eröffnet werden, soweit zwei Corona-Schnelltests pro Woche bei Schülern, Erziehern oder Kita-Betreuern nicht sichergestellt sind.
Ab einer Inzidenz von 200 sollen Schulen und Kitas auf jeden Fall geschlossen werden, heißt es in der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Montag.
Hier die Beschlussvorlage im Wortlaut:
„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen.
Das bedeutet, dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist.
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
3. [Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 folgende weitergehende Schritte durch Landesverordnung verbindlich umgesetzt: a. Ausgangsbeschränkung von XX Uhr bis 5 Uhr, sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
4. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
5. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.
6.Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in je einer Region mit niedriger Inzidenz, strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.
7.Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen.
8.Die Corona-Warn-App (CWA) wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die jüngsten Erweiterungen beinhalten insbesondere die Anzeige des konkreten Tags der Risikobegegnung realisiert, die Bereitstellung der CWA für ältere Apple- Betriebssysteme und die Ermöglichung einer Datenspende.
9.Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes.
10. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.“
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uebender (22.03.2021)
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Der „Lockdown“ geht weiter, aber: 60 Prozent der Deutschen wollen nicht mehr
Während Bundeskanzlerin Merkel und ihr – im Grundgesetz nicht vorgesehenes – Kungel-Kabinett auf weitere Corona-Einschränkungen und eine Rücknahme der jüngsten „Lockerungen“ setzen, schwindet in der Bevölkerung das Verständnis dafür immer mehr. Das Meinungsforschungsinstituts YouGov führte im Auftrag der dpa eine Umfrage durch – und förderte eindeutige Trends zutage.
Ganze 30 Prozent der Befragten gaben demnach an, für eine Ausweitung der Einschränkungen zur Kontaktvermeidung zu sein. 23 Prozent sind nur für eine Beibehaltung der noch bis zum 28. März geltenden Corona-Maßnahmen. 22 Prozent sind für eine Lockerung des Lockdowns. 15 Prozent befürworten ein sofortiges Ende aller Einschränkungen der Freiheitsrechte. Zehn Prozent machen keine Angaben.
60 Prozent der Befragten gaben mithin an, keine erneute Verschärfung des Lockdowns zu befürworten.
Die repräsentative Online-Umfrage wurde unter 2.059 Personen zwischen dem 16. und 18. März 2021 durchgeführt. Dabei wünschten sich auch 77 Prozent der Befragten eine Öffnung von Restaurants, Biergärten, Kneipen und Cafés. Nur 16 Prozent sagen, Restaurants und Kneipen sollten geschlossen bleiben.
Der Wunsch nach einer Verschärfung ist bei den Wählern der Grünen mit 47 Prozent besonders groß. Dahinter folgen die Anhänger der Linken (37 Prozent), der SPD (35 Prozent) und der CDU/CSU (31 Prozent). Besonders skeptisch werden Verschärfungen von den Wählern der FDP (nur 26 Prozent dafür) und der AfD (nur 25 Prozent dafür) gesehen.
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uebender (24.03.2021)
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Seibert: „Wir haben eine andere, eine neue Pandemie“ – Wortgeplänkel mit Merkel Sprecher
Bisher wurden die Corona-Maßnahmen vor allem dadurch gerechtfertigt, dass die besonders gefährdeten Gruppen wie etwa Alte geschützt werden müssen.
Nachdem die jetzt geimpft sind, gibt es eine neue Begründung für die Beschneidung der Grundrechte. Boris Reitschuster klärt auf.
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Regierung denkt über Führungsrolle des Bundes in der Pandemie-Politik nach
Die Bundesregierung denkt darüber nach, in der Pandemie-Politik mehr Entscheidungskompetenzen auf die Bundesebene zu verlagern. Der Bund müsse schnell von seiner Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage Gebrauch machen, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Geht es nach Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und der Bundesregierung müssen die Entschlussfähigkeit bei den Corona-Beschlüssen von den Ländern auf die Bundesebene verlagert werden.
Aus den Ländern kam Widerspruch, der sich auch gegen Merkels Kritik am Corona-Management richtete.
„Man muss als Bundesregierung handeln“, sagte Seehofer der „Süddeutschen Zeitung“. Der Bund habe „von jeher“ die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Pandemie-Bekämpfung – „man muss nur Gebrauch davon machen.“
Der Bund müsse „einheitlich festlegen, was bei welcher Inzidenz zu geschehen hat“, sagte Seehofer.
Merkel hatte am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt, die Länder müssten bei der Pandemiebekämpfung „nachlegen“. Bund und Länder hätten gemeinsam die Notbremse zur Rücknahme bereits erfolgter Öffnungen und auch weitere Maßnahmen beschlossen.
Aber die Umsetzung ist nicht so, dass ich schon überzeugt bin, dass diese dritte Welle gebrochen wird“, kritisierte Merkel.
Änderten die Länder ihr Vorgehen nicht, müsse beispielsweise eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erwogen werden.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte in Berlin, es helfe nicht weiter, wenn Bund und Länder sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Sein Bundesland habe „die Notbremse flächendeckend verpflichtend für alle Landkreise umgesetzt“
Die vereinbarte Notbremse müsse deutschlandweit gelten. Es brauche zudem „weitere, schärfere Maßnahmen“, um die dritte Corona-Welle jetzt zu brechen.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte Merkel auf, ihre Änderungsvorstellungen zum Infektionsschutzgesetz konkret zu benennen.
Seine Fraktion sei schon lange für „einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Stufenplan“. Nicht sachgerecht wäre es aber, „den Bund etwa nur mit mehr Durchgriffsrechten auszustatten oder einen flächendeckenden Lockdown und Ausgangssperren per Gesetz zu verhängen“
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uebender (30.03.2021)
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Astrazeneca-Chaos: Impfen als Mutprobe, Haftung ausgeschlossen
Als vor zwei Wochen die Impfung mit Astrazeneca nach gehäuften Thrombosefällen bundesweit ausgesetzt wurde, hatte Markus Söder bis wenige Stunden vor der Entscheidung noch eifrig für das Vakzin Reklame gemacht und sogar eine Aufhebung der Impfreihenfolge gefordert, damit jeder in den Genuss des sich mittlerweile wie sauer Bier in den deutschen Impfzentren stapelnden Impfstoffs kommt.
Nach Überprüfung durch die EU-Zulassungsbehörde EMA liefen die Impfungen wieder an – und jetzt gibt es erneute Todesfälle. Und auch diesmal weiß Söder wieder zynischen Rat.
Ohne jede Ironie erklärte der bayerische Ministerpräsident heute abgefeimt: Nun, angesichts der Turbulenzen um Astrazeneca, müsse die Priorisierung für das Mittel komplett abgeschafft werden: „Irgendwann wird man bei Astrazeneca speziell mit sehr viel Freiheit operieren müssen.“
Eine bodenlose Kaltschnäuzigkeit und Unverfrorenheit. Unter dem Vorwand, auch noch den letzten 100-jährigen vor den Auswirkungen einer Virusinfektion zu schützen, wird seit fast sechs Monaten das ganze Land lahmgelegt, wird eine unverantwortliche und perverse Form staatlichen Lebensschutzes unter Aushebelung von Grund- und Freiheitsrechten praktiziert.
Die Schadenersatzforderungen könnten astronomisch ausfallen. Die Teilnehmer dieses Großexperiments handeln also auf eigenes Risiko.
„Bei Astrazeneca ist ja jeden Tag irgendein neues Problem zu erwarten. Und das spürt man auch ehrlicherweise in der Wahrnehmung draußen.“
„Ehrlicherweise“ hat keiner mehr als Söder für den Masseneinsatz des Impfstoffs – und zwar in allen Altersstufen – das große Wort geschwungen.
Vielleicht ist eines Tages ja zu klären, ob er sich nicht womöglich gar der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben könnte – wenn sich nämlich der Verdacht erhärtet, dass die offenkundige Hauptkomplikation des Impfstoffs in zeitlichem Zusammenhang zur Impfung eine massive Bedrohung der Bevölkerung bedeutete.
Der Fairness und Vollständigkeit halber darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass gar nicht Astrazeneca, sondern ausgerechnet der vielgepriesene Biontech-Impftoff Spitzenreiter bei den Zwischenfällen ist: Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts kommen bei ihm schwere bis tödliche Impfkimplikationen signifikant häufiger vor vor als beim AstraZeneca-Präparat.
Das Image von Biontech als eine Art Rolls-Royce unter den Impfstoffen sind durch die Realität nicht gedeckt; nachdem 23 Tote in zeitlicher Nähe zur Impfung mit dem Pfizer/Biotech-Vakzin zu beklagen waren – nicht mit Astrazeneca.
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uebender (31.03.2021)
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68 Prozent wollen, dass Politiker sich mit AstraZeneca impfen lassen
Umfrage: Nur noch 25 Prozent vertrauen der Impfpolitik
Ein großer Teil der Deutschen hat offenbar das Vertrauen in die Impfpolitik der Bundesregierung verloren.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild“ sagen nur noch 25 Prozent der Bürger, dass sie der Impfstrategie der Bundesregierung vertrauen. Lediglich 21 Prozent glauben, dass die Bundesregierung ihr Versprechen halten kann, bis zum Ende des Sommers jeden Erwachsenen gegen Corona impfen zu können.
Auch das Vertrauen der Menschen in den Impfstoff von AstraZeneca ist gering. 35 Prozent vertrauen dem Wirkstoff inzwischen nicht mehr, 26 Prozent sagen, sie vertrauten ihm nie.
Während sich 28 Prozent der Befragten mit dem Mittel von AstraZeneca impfen lassen würden, geben 40 Prozent an, dass sie sich zwar mit einem anderen Impfstoff impfen lassen würden, jedoch ausdrücklich nicht mit AstraZeneca.
23 Prozent würden sich laut Umfrage generell nicht gegen das Coronavirus impfen lassen.
Auch 43 Prozent der ab 60-Jährigen würden sich nicht mit AstraZeneca impfen lassen.
Seit Mittwoch sollen in Deutschland aber nur noch Menschen, die älter als 60 sind, regulär mit AstraZeneca geimpft werden. 68 Prozent der Befragten fänden es der Erhebung zufolge gut, wenn sich Politiker ab 60 Jahren, die noch nicht gegen Corona geimpft sind, mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen würden, um eine Vorbildwirkung zu haben.
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uebender (01.04.2021)
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Bundesverfassungsgericht stellt sich hinter die Regierung
In einer funktionierenden Demokratie würde das Bundesverfassungsgericht – gerade bei so weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte – so etwas wie eine Kontrollinstanz sein. Aber eben nicht in diesem Linksstaat, in der die Parteien sich das Land zu eigen gemacht haben:
Von daher müssen wir uns über solche Äußerungen auch nicht wundern: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat das Corona-Management in Deutschland gegen wachsende Kritik verteidigt. „Alle freiheitlichen Gesellschaften haben in der Pandemie mit kolossalen Herausforderungen zu kämpfen, und natürlich ist jeder Fehler einer zu viel“
„Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern.“
Der Verfassungsrichter fügte hinzu, er sei „unverändert zuversichtlich, dass unser Gemeinwesen die Pandemie letztlich bewältigen und auch verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen wird“. Die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf neue Entwicklungen erfordere Handlungsspielräume für die Regierungen.
„Sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, so führt bei lebensnaher Betrachtung kein Weg an einem Koordinierungsgremium vorbei“, sagte er. „Die Befugnisse der Parlamente dürfen dadurch aber nicht verkürzt werden.“
„Wenn zur Umsetzung dessen, was Kanzlerin und Ministerpräsidenten besprochen haben, eine Parlamentsentscheidung erforderlich ist, dann wird die Maßnahme erst mit der Parlamentsentscheidung wirksam.“
Der oberste Richter Deutschlands brach eine Lanze für den Föderalismus. „Frankreich kennt keinen Föderalismus und kommt mit seinem zentralstaatlichen Ansatz bisher schlechter durch die Krise als Deutschland“, sagte er. „Auch bei uns wäre in den vergangenen Jahrzehnten nicht automatisch alles besser geworden, wenn jede Detailentscheidung für den Schwarzwald, das Ruhrgebiet oder die Ostseeküste in Berlin getroffen worden wäre.“
Harbarth weiß ganz genau, dass Frau Merkel die neuen Machtbefugnisse niemals freiwillig wieder hergeben würde.
Es wäre also für Demokratie und Freiheit überlebensnotwendig, wenn das Bundesverfassungsgericht dieser gefährlichen Frau ein paar Steine in den Weg legen würde.
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uebender (02.04.2021)
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Stimmung der Deutschen ist umgeschlagen – große Mehrheit unzufrieden mit Corona-Krisenmanagement
Mit ihrem Hin und Her in der Corona-Politik hat die Regierung die Sympathien der Bürger verspielt. In Umfragen erreicht die Akzeptanz der Maßnahmen einen Negativrekord. Die Stimmung in der Bevölkerung ist umgeschlagen.
Eine große Mehrheit der Deutschen ist mit dem Krisenmanagement der Politik unzufrieden. Das geht aus den Umfragen des ARD-„Deutschlandtrend“ hervor. Nur noch 19 Prozent sehen den Kurs der Regierung in der Corona-Pandemie positiv – das ist ein Negativrekord.
Vier Fünftel (79 Prozent) kritisieren das Handeln von Bund und Ländern.
Auch das Verständnis darüber, wie die Politik ihre Entscheidungen begründet und erklärt, schwindet zusehends. 72 Prozent der Bürger geben hier ein vernichtendes Urteil ab.
Umstritten ist die sogenannte „Notbremse“:
Die eine Hälfte der Deutschen spricht sich für eine verbindliche Umsetzung der Regelung aus, mit der – gemäß einer Anfang März geschlossenen Vereinbarung von Bund und Ländern – auf schnell steigende Infektionsraten durch eine Rücknahme von Lockerungen reagiert werden soll.
Die Stimmung ist gekippt
„Die Stimmung ist vollends gekippt. Der Kredit, den die Bürger den Krisenmanagern im vergangenen Jahr gewährt haben, ist aufgebraucht“
In keiner zentralen Frage habe die Regierung noch die Mehrheit der Bürger hinter sich.
Die Unzufriedenheit spiegelt sich auch in den Umfragewerten für die Parteien wider. Die Union befindet sich weiterhin im Tiefflug. In dem am Donnerstag veröffentlichten ARD-„Deutschlandtrend“ sackten CDU und CSU im Vergleich zur vorherigen Befragung um sechs Prozentpunkte auf 27 Prozent ab.
Die AfD kommt in der Umfrage unverändert auf elf Prozent, die Linkspartei bleibt bei sieben Prozent. Die FDP könnte nach einem Plus von zwei Punkten mit neun Prozent der Stimmen rechnen.
Wer kann Kanzler?
Bei der Frage nach dem Kanzlerkandidaten der Union liegt CSU-Chef Markus Söder in der Gunst der Bevölkerung weiter deutlich vor dem CDU-Vorsitzenden Armin Laschet.
Bei den Anhängern von CDU und CSU ist das Bild noch klarer: Vier Fünftel der Unionsanhänger (79 Prozent) halten Söder für einen guten Kanzlerkandidaten, bei Laschet glauben dies nur 29 Prozent der Unions-Anhänger.
„Heißt das, die Bürger sind noch immer extrem leidensfähig und kommt zu dem Schluss:
„Wohl kaum. Das Votum für einen härteren Lockdown ist ein Votum gegen das ständige Auf und Zu, Hin und Her, es signalisiert vollkommene Ermüdung.
Dahinter steht die – vermutlich trügerische – Hoffnung, dass ein harter Lockdown das Land dem Ende der Pandemie endlich näherbringt.
Es ist kein Votum, das die derzeitige Krisenpolitik stützt, sondern sie vielmehr fundamental infrage stellt.“
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uebender (03.04.2021)
Stimmung der Deutschen ist umgeschlagen – große Mehrheit unzufrieden mit Corona-Krisenmanagement
Mit ihrem Hin und Her in der Corona-Politik hat die Regierung die Sympathien der Bürger verspielt. In Umfragen erreicht die Akzeptanz der Maßnahmen einen Negativrekord. Die Stimmung in der Bevölkerung ist umgeschlagen.
Eine große Mehrheit der Deutschen ist mit dem Krisenmanagement der Politik unzufrieden. Das geht aus den Umfragen des ARD-„Deutschlandtrend“ hervor. Nur noch 19 Prozent sehen den Kurs der Regierung in der Corona-Pandemie positiv – das ist ein Negativrekord.
Vier Fünftel (79 Prozent) kritisieren das Handeln von Bund und Ländern.
Auch das Verständnis darüber, wie die Politik ihre Entscheidungen begründet und erklärt, schwindet zusehends. 72 Prozent der Bürger geben hier ein vernichtendes Urteil ab.
Umstritten ist die sogenannte „Notbremse“:
Da hat es wohl mit der "Schalte" nicht so richtig geklapptZitat
Umfrage: Mehrheit angeblich für Ausgangssperre
02. April 2021
Eine klare Mehrheit der Deutschen ist angeblich für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie.
In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich angesichts steigender Infektionszahlen 56 Prozent dafür aus, solche Maßnahmen bundesweit zu ergreifen. 37 sind dagegen, sieben Prozent machten keine Angaben.
Von den Wählern der im Bundestag vertretenen Parteien sind nur die der AfD mehrheitlich (56 Prozent) gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Am stärksten ist die Unterstützung dafür bei den Anhängern von CDU/CSU (71 Prozent), Grünen (70) und SPD (69) vor den Wählern der Linken (60) und der FDP (53).
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matty (04.04.2021)
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Laschet erntet mit Vorstoß für „Brücken-Lockdown“ und vorgezogenem Bund-Länder-Treffen Kritik
Der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) für einen „Brücken-Lockdown“ und eine vorgezogene Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Krise ist auf Skepsis gestoßen.
Laschet hatte beim Besuch eines Impfzentrums in Aachen vorgeschlagen, das für den 12. April geplante Bund-Länder-Treffen vorzuziehen und einen kurzen, aber harten Lockdown zu beschließen.
Mit einem „Brücken-Lockdown“ könnten die Corona-Infektionen auf ein niedrigeres Niveau gedrückt werden, das dann durch Testungen gehalten werden könne, bis mehr Menschen geimpft seien. „Für die letzten Meter brauchen wir noch einmal eine Kraftanstrengung“, forderte Laschet.
Müller: „Ich glaube, da sind viele Überlegungen noch nicht abgeschlossen“
Müller sagte dazu: „Ein Brücken-Lockdown für eine Übergangszeit und dann mit welchen Maßnahmen? Und das soll so lange gelten, bis viele Menschen geimpft sind.
Also, ich glaube, da sind viele Überlegungen auch bei Herrn Laschet noch nicht abgeschlossen, und insofern glaube ich, macht es auch keinen Sinn, jetzt vorfristig zu einer Ministerpräsidentenkonferenz zusammenzukommen.“
Bouffier fordert „Präsenzveranstaltung“ der Bund-Länder-Chefs
Grundsätzlich offen für ein Vorziehen der Bund-Länder-Konferenz zeigte sich Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).
CSU-Generalsekretär Markus Blume erklärte, Bayern könne vorgezogenen Bund-Länder-Beratungen nur dann zustimmen, wenn alle Bundesländer grundsätzlich zur Verschärfung des derzeitigen Lockdowns bereit seien. „Eine neue MPK bringt ja nichts, wenn danach wieder jeder Seins macht.
Als „Verzweiflungstat“ bezeichnete der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki Laschets Vorstoß. Die Menschen sollten noch stärker eingeschränkt werden, „um das Scheitern der Impfstrategie der CDU-geführten Bundesregierung zu überdecken“, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Außerdem entstehe der Eindruck, Laschet wolle „bei der Unions-Kanzlerfrage wieder Boden gutmachen“. Viele Menschen hätten genug von neuen, „noch härteren Einschränkungsankündigungen“.
Anstelle einer erneuten Ministerpräsidentenkonferenz sollte die „Bundesregierung dem Bundestag lieber sofort ein Gesetz vorlegen, mit dem ein bundesweit einheitlicher, wirkungsvoller Lockdown kurzfristig umgesetzt werden könnte“, forderte er.
Lauterbach: „Brauchen jetzt aber eigentlich keine großen Erfindungen mehr“
Eine Lösung sieht Lauterbach darin, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei den mRNA-Impfstoffen der Unternehmen Biontech/Pfizer und Moderna von sechs auf zwölf Wochen zu verlängern.
„Dadurch könnten schneller mehr Menschen die Erstimpfung erhalten, was Leben rettet“, sagte Lauterbach dem Magazin.
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uebender (08.04.2021)
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uebender (08.04.2021)
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Gute Nacht, Deutschland: Ausgangssperren in Kürze fast überall
Dass sich Ministerpräsidenten, Regierung und Koalitionsfraktionen heute auf „bundeseinheitliche Regelungen“ geeinigt hätten, die den geltenden Automatismus der „Notbremse“ (ab 100 Inzidenzen pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen) verpflichtend machen sollen, verkündete heute Nachmittag beinahe triumphierend Merkels stellvertretende Regierungssprecherin Widerspruch aus mehreren Bundesländern: Sachsen-Anhalt, Sachsen, das Saarland und Thüringen wollten von dieser Einigung nichts wissen.
Die unklare Nachrichtenlage deutet darauf hin, dass hinter den Kulissen noch kräftig gerungen wird.
Nüchtern und desillusioniert darf man angesichts aller bisherigen Erfahrungen mit der politischen Entscheidungsfindung in dieser hausgemachten Krise jedoch getrost annehmen, dass es sich dabei nur um ein Geplänkel und Tauziehen um Einzelheiten handelt; am Ende wird es genau so kommen, wie von Demmer voreilig herausposaunt.
Und das wird dank der herbeigetesteten „dritten Welle“ bald überall sein. Bislang hatten zum Missfallen des Bundes viele Länder auf intelligente und flexible Öffnungen gesetzt. Nun sollen die Verschärfungen lokal überall dort greifen, wo die Schwelle überschritten wird – mit weitreichenden Folgen für die betroffenen Landkreise und kreisfreie Städte:
Dort wird sodann unverzüglich der „harte Lockdown“ umgesetzt. Konkret bedeutet das sofortige nächtliche Ausgangssperren, wie „dts Nachrichtenagentur“ berichtet, sowie Geschäfts- und Gastronomieschließungen und strengere Kontaktregeln.
Damit wird eine unsinnige, schikanöse, ebenso die Intuition wie den gesunden Menschenverstand beleidigende Willkürpolitik fortgesetzt, die Bürgern zumutet, mitten in der Nacht – bei einem Begegnungsrisiko von Null – nicht das Haus zu verlassen, während den ganzen Tag über „Risikokontakte“ im ÖPNV, am Arbeitsplatz, im Supermarkt oder auf öffentlichen Plätzen weiter möglich sind. Am liebsten würden die Zero-Covid-Irren zwar auch diese Zusammentreffen verbieten und die Menschen zuhause einmauern (in der absurden Annahme, das Virus würde dadurch verschwinden und sich nicht, etwa über offene Grenzen, anschließend gleich wieder ausbreiten); doch dafür fehlt dann doch die Akzeptanz.
Dass aber weiterhin „Inzidenzen“, die als statistisches Artefakt einer maßlos aufgeplusterten Testmanie durch die Decke gehen und NICHTS über Krankheitswert und Verläufe aussagen, jetzt doch wieder zum alleinigen Kriterium gemacht werden und damit nun sogar kriegsrechtliche Maßnahmen wie Ausgangssperren gerechtfertigt werden.
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uebender (10.04.2021)
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Neues Infektionsschutzgesetz: Merkels Notbremse – Ausgangssperre und Treffen mit einer Person pro Tag
Keine Bund-Länder-Runden bis tief in die Nacht, stattdessen ein Gesetz: Die Corona-Regeln sollen überall in Deutschland einheitlich werden - und niemand soll sich mehr rausreden können.
Kanzlerin Merkel strebt eine Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen an. Künftig sollte es bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für den Fall geben, dass der Inzidenzwert in einem Landkreis über den Wert von 100 steigt.
Bezogen auf eine dritte Corona-Infektionswelle: „Wenn manche schon die Einschätzung der Lage nicht teilen, dann wird es natürlich schwierig“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch am Freitag. Wenige Stunden später ist klar: Der Bund will mit einem neuen Gesetz eingreifen.
Private Kontakte
Dass Treffen in der Öffentlichkeit und auch zuhause eingeschränkt bleiben, scheint klar. Strenge Kontaktbeschränkungen wird von der Wissenschaft zu den wirksamsten aller Corona-Maßnahmen gezählt und sollen laut Studien die Verbreitung des Virus geschätzt um bis zu ein Viertel reduzieren.
Ausgangsbeschränkungen
In einigen Landkreisen gibt es bereits Einschränkungen, wenn man nachts das Haus verlassen will, sie sind sehr unterschiedlich. Im Gespräch ist nun eine einheitliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr in Regionen mit einer Inzidenz ab 100.
Wenn alle Teilnehmer und Schüler im Rahmen der Notbremse einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen, der nicht älter als 36 Stunden ist, dann dürfen Schulen und Hochschulen Präsenzunterricht anbieten.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 200, dann ist nur noch Distanzunterricht erlaubt.
Vor allem bei Infizierten, die keine Symptome wie etwa Fieber oder Husten zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass sie falsche Ergebnisse erhalten. Ein Team des internationalen Cochrane-Netzwerks fand heraus, dass bei zwei untersuchten Schnelltest-Produkten im Schnitt 72 Prozent der Patienten mit Symptomen korrekt erkannt wurden, jedoch nur 58 Prozent der ohne Symptome.
Theater, Kinos, Museen, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen wie Thermen und Saunen müssen schließen und Übernachtungen für Touristen sollen verboten werden.
Der noch zugelassene Einzelhandel (Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen) muss zusätzlich eine bundeseinheitliche Begrenzung der Kundenzahl je Quadratmeter umsetzen. Restaurants und Kantinen müssen schließen.
Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen müssen geschlossen bleiben.
Was für Friseure gelten soll, ist noch ungeklärt. Der Entwurf schreibt eine Schließung von „Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ vor.
Die im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht – das kann auch noch mehrere Monate dauern.
Experten wie der wissenschaftliche Leiter des Intensivbetten-Registers Divi, Christian Karagiannidis, hatten zuletzt für einen harten Lockdown von zwei Wochen plädiert.
„Je stärker alle auf die Bremse treten, desto kürzer währt der Lockdown.“ Innerhalb von vier Wochen bekomme man die Fallzahlen massiv runter, wenn die Menschen kaum Kontakte hätten.
Die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek hält das für zu kurz.
Vorsichtige Lockerungen seien erst im Mai und Juni möglich mit einer langsamen Steigerung bis in den Spätsommer.
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uebender (11.04.2021)
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Gegen "Aufhebung des Föderalismus"
JETZT LIVE vor dem Bundestag: Proteste gegen neues Infektionsschutzgesetz – § 28b
„Lasst alles stehen und liegen“ heißt es in einem Artikel, der auf Telegram für den 13. April kursiert. Die Veranstalter rufen dazu auf, sich gegen den neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes zu wehren.
Im Aufruf heißt es, dass „die Bundesregierung die Landesparlamente und die Ministerpräsidenten entmachten, den Föderalismus abschaffen und alle Bundesbürger einer zentral gesteuerten Willkürherrschaft unterwerfen“ will.
Gegen diesen Verfassungsbruch solle in Berlin ab 10 Uhr demonstriert werden. Es würden mehr Menschen erwartet als bei der Demonstration im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz eingeführt wurde. Vor dem Kanzleramt findet eine Mahnwache statt.
Auf Telegram hieß es in der Ankündigung (Zitat):
„Im Zuge der proklamierten Pandemie wurde diese Quarantäne-Anordnung auf alle Menschen, seien sie gesund oder krank ausgeweitet. Es ist das erste Mal in der uns bekannten Menschheitsgeschichte dass gesunde Menschen, wegen einer in der Zukunft irgendwie möglichen Erkrankung eingesperrt werden. Dies stellt einen grundlegenden Wechsel im Menschen- und Gesellschaftsbild dar:
– Ein Gesunder ist nicht mehr gesund, sondern ’noch nicht krank‘.
– Ein Gespräch soll kein Gespräch mehr sein, sondern eine Ansteckungsquelle.
– Ein Besuch bei den Großeltern mit Donauwelle und Kaffeeklatsch soll fahrlässige Tötung darstellen.“
Und weiter: „Trotz einer groß angelegten, moralinsauren Angst-Kampagne entschieden sich einige Ministerpräsidenten in diesem Frühling dagegen noch heftiger in das Leben der Menschen einzugreifen.
Das neue Infektionsschutzgesetz soll diese Abweichler, welche eine andere Politik verantworten wollten, entmachten.“
Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, erklärte dazu im RBB-Inforadio: Das große Problem sei, dass ein breites Spektrum auf die Straße gehe.
„Das heißt, es sind nicht alles Rechtsextremisten, die dort mitlaufen, sondern auch Menschen, die Existenzängste haben.“ Auch Kinder und ältere Menschen seien dabei. Wenn sich Tausende nicht an Regeln hielten, sei es schwerer, sie durchzusetzen.
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uebender (13.04.2021)
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Staatsrechtler: Ausgangssperre verfassungsrechtlich angreifbar – „Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument“
Die Regierungskoalition drängt auf eine schnelle Verabschiedung neuer Paragrafen im Infektionsschutzgesetz zur "Stärkung der Kompetenzen des Bundes". Viele Politiker und Ministerpräsidenten sind hingegen skeptisch oder äußern offen Kritik zu den Plänen.
SPD warnt vor Zerreden von „Notbremse“-Gesetz
Führende SPD-Politiker haben davor gewarnt, den aktuellen Gesetzentwurf für eine bundeseinheitliche Corona-„Notbremse“ zu zerreden. „Unverantwortlich wäre es jetzt, eine ganz lange wissenschaftliche Debatte darüber zu führen, was man alles auch anders machen könnte, ohne zu handeln“.
Eher schärfere Maßnahmen verlangte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach im Deutschlandfunk.
Auch Einwände gegen die geplanten Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100 wies Scholz zurück. „Es geht darum, Kontakte zu beschränken, und das ist ein Weg, das zu erreichen – neben vielen anderen, die ebenfalls in dem Gesetz vorgesehen sind“, hob er hervor.
Auch Lauterbach plädierte nachdrücklich für die Ausgangsbeschränkungen. Es gehe hier nicht nur darum, abendliche Indoor-Kontakte zu verringern, auch draußen könne man sich sehr wohl anstecken, sagte er dem Deutschlandfunk. Gegenteilige Äußerungen von Aerosolforschern seien nicht wissenschaftlich belegt, sondern nur die Meinungsposition der Beteiligten.
Trotzdem befürwortete Müller einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen. Dieser würde „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ geben, sagte Müller. „Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein.“
Bundeskabinett und Koalitionsfraktionen hatten am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, der die „Notbremse“ ab einem Inzidenzwert von 100 in einer Region bundeseinheitlich festschreiben soll.
Staatsrechtler: Ausgangssperre verfassungsrechtlich angreifbar
Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für verfassungsrechtlich problematisch. „Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten“…………………………………………………….
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uebender (14.04.2021)
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„Ermächtigungsgesetz“: Namentliche Abstimmung im Bundestag!
Selten war eine namentliche Abstimmung über ein Gesetz im Bundestag so wichtig und unerlässlich wie diejenige über die sogenannte „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.
Denn dabei geht es um nichts anderes als um die Ermächtigung der Bundesregierung, mittels des beliebig manipulierbaren Inzidenzmaßstabs den mit der Virusgefahr begründeten Ausnahmezustand zu verschärfen und auszudehnen.
Zudem wird damit der deutsche Föderalismus zum zweiten Male nach dem Nazi-Gleichschaltungsgesetz von 1934 zu einer (sehr teuren) Attrappe degradiert.
Denn selbstverständlich haben sich alle Bundestagsabgeordneten, die für den faktischen Staatsstreich votieren werden oder sich, diesen begünstigend, der Stimme enthalten, für ein weiteres Mandat disqualifiziert. Das gilt sowohl für Direktkandidaten als auch für Listenkandidaten bzw. für die gesamten Parteilisten, auf denen Merkels Jasager vertreten sind.
Es ist deshalb sehr wichtig, dass nach der Abstimmung bis zum Wahltag im Herbst die entsprechenden Namenslisten in jeder möglichen Weise publiziert werden. Das sollte nach Möglichkeit nicht mit Empfehlungen für Parteien verbunden sein, die im Bundestag die Gesetzesänderung abgelehnt haben.
Es muss vielmehr den Wählern überlassen bleiben, ihre Entscheidung zu treffen. Unter dieser Voraussetzung kann eine sehr erfolgreiche und für die etablierten Parteien durchaus schmerzhafte Kampagne ab nächster Woche gestartet werden.
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uebender (15.04.2021)
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„Menschen erwischen!“ SPD macht Stasi stolz!
Was der Chef der SPD-Landtagsfraktion NRW jetzt im WDR-Fernsehen zum Thema Ausgangssperren von sich gegeben hat, lässt aber selbst für einen Sozialisten tief blicken:
„Wir wissen, wie schwierig es ist, in privaten Wohnungen zu gucken“, klagte Thomas Kutschaty am Dienstag in der Sendung Westpol. Sogleich schob er nach, dies sei ja auch nicht „oberstes Ziel“ (eins nach dem anderen, was?). „Aber“, so Kutschaty, „auf dem Weg dahin kann ich Menschen erwischen.“
Aha, der SPD-Politiker will also „Menschen erwischen“! Ob es dafür ein Sternchen von Merkel gibt, die Treffen kerngesunder Bürger in den (einstmals) grundgesetzlich geschützten eigenen vier Wänden ja verbieten will?
Unser Abgeordneter, Sven W. Tritschler, kommentiert:
„Klar, dass ein SPD-Politiker mitmacht, wenn Bürger exzessiv entmündigt und wie Kleinkinder bevormundet werden. Corona lässt wirklich alle Masken fallen.
Nun wissen die Menschen wenigstens, was vom jahrzehntelangen Gerede der politischen Eliten von persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung zu halten war. Nichts.“
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uebender (16.04.2021)
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Handel mit gefälschten Impfpässen
„Land unter mit Anfragen“: Gefälschte Impfpässe werden bei Telegram angeboten
Nach Recherchen des „Report Mainz“ werden in mehreren Gruppen im Messengerdienst Telegram gefälschte deutsche Impfpässe zum Kauf angeboten.
Diese seien mit Stempel, Unterschrift und Aufklebern mit Chargennummer des Impfstoffs versehen, berichtete der Südwestrundfunk am Freitag vorab. Der Stempel täusche eine Herkunft aus großen Impfzentren wie etwa Bonn oder Frankfurt am Main vor.
Für einen Impfpass nehme er 150 Euro, seine Kunden kämen aus ganz Deutschland. Autorinnen legten außerdem Verantwortlichen des Frankfurter Impfzentrums gefälschte Impfpässe vor, die sich schockiert zeigten.
Benedikt Hart, der das Impfzentrum seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) leitet, habe aber direkt erkannt, dass die Pässe gefälscht seien. Jeder Arzt im Impfzentrum habe einen eigenen Stempel mit einer nur ihm zugeteilten Nummer, die das Impfzentrum auch nicht verlasse, sagte er dem Magazin.
Für Beamte, die so einen Impfpass zum Beispiel an einer Landesgrenze kontrollierten, sei das aber nicht zu erkennen. Die im Impfzentrum Verantwortlichen von Stadt und DRK kündigten laut Mitteilung an, Anzeige erstatten zu wollen.
Herstellung, Vertrieb und Nutzung solcher Fälschungen seien strafbar.
Blanko-Impfpässe seien freiverkäuflich, was zu einem erhöhten Angebot an gefälschten Impfbescheinigungen führe.
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uebender (17.04.2021)
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matty (17.04.2021)