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Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Linksextremistin im Landesverfassungsgericht? AfD kritisiert Borchardt-Wahl im Schweriner Landtag
Von Reinhard Werner 16. Mai 2020 Aktualisiert: 15. Mai 2020 18:39
Scharfe Kritik an der Wahl der Linkspartei-Kandidatin Barbara Borchardt zur Landesverfassungsrichterin übt die AfD im Schweriner Landtag. Am Mittwoch war die Wahl der Mitgründerin der linksextremistischen „Antikapitalistischen Linken“ noch gescheitert.
Nachdem es am Mittwoch (13.5.) zu einer dreistündigen Unterbrechung der Landtagssitzung in Schwerin gekommen war, als die Kandidatin der Linksfraktion für das Landesverfassungsgericht, Barbara Borchardt, nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hatte, kam sie beim zweiten Versuch am heutigen Freitag auf 50 Stimmen. Damit war die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.
Identifiziert sich Borchardt mit Forderung nach „Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung“?
Am Mittwoch hatten lokale Medien bereits die Gefahr eines Bruchs der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gewittert, als mutmaßlich Abgeordnete der CDU zusammen mit der AfD die Wahl Borchardts vorübergehend verhindert hatten. Aus dem CDU-Umfeld hieß es jedoch, man gehe auch davon aus, dass Borchardt auch von Abgeordneten der SPD und aus ihrer eigenen Partei nicht gewählt worden wäre.
Borchardt, die bislang stellvertretendes Mitglied war, galt als besonders umstritten, weil sie zu den Mitgründerinnen der „Antikapitalistischen Linken“ (AKL) in Mecklenburg-Vorpommern gehörte. Die Vereinigung wird als „offen extremistische Strömung“ in der Linkspartei von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtet.
Der verfassungsfeindliche Charakter der AKL ergibt sich nicht nur aus dem Umstand, dass die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln und die Schaffung einer kommunistischen Zentralverwaltungswirtschaft mehrere elementare Grundrechte verletzen würde. Die AKL spricht vielmehr sogar selbst offen von einer „Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung“.
AfD-Abgeordnete boykottierten Vereidigung im Landtag
Auf einem Programmparteitag der Linkspartei wollte die AKL einen Passus im Bundeswahlprogramm verankern, wonach es „ein Zurück zu einem sozialen, regulierten Kapitalismus […] nicht geben“ könne was „eine neue, sozialistische Gesellschaftsordnung nicht nur erstrebenswert, sondern für das Überleben der menschlichen Zivilisation erforderlich“ mache.
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Drehhofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: «Das ist für unseren Staat hochgefährlich.» Man könne nicht «wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln.
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«Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt»
Andreas Voßkuhle!
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AfD gewinnt mit Klage gegen Seehofer vor Verfassungsgericht
Von der AfD kann man halten, was man will. Regierungsmitglieder allerdings dürfen sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ihr Amt verpflichtet sie zu Neutralität. Rügt Karlsruhe den Innenminister?
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit einem im September 2018 auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlichten Interview das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt.
Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor. Die getätigten Äußerungen im Interview sind demnach als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe der Bundesinnenminister allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf eingesetzt, so die Karlsruher Richter.
Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze damit die AfD in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Seehofer hatte in dem Interview gesagt, die AfD stelle sich gegen den Staat und verhalte sich „staatszersetzend“.
Ist Horst Seehofer mit kritischen Interview-Äußerungen über die AfD zu weit gegangen? Die Partei klagt gegen den CSU-Innenminister in Karlsruhe, am Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.
Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.
Seehofers umstrittene Äußerung: „Das ist Staatszersetzend“
Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: „Das ist für unseren Staat hochgefährlich.“ Man könne nicht „wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln“. „Das ist staatszersetzend.“ Außerdem sagte er: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“
Wanka hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“
Kein Recht auf Gegenschlag für Minister
AfD-Fraktionschef Alexander Gauland hatte am Rande der Verhandlung gesagt, Seehofer habe sich eben nicht im Bierzelt einen Ausrutscher geleistet. „Wenn ich auf der Internetseite eines Ministeriums etwas veröffentliche, dann sieht es so aus, als ob es die staatliche Amtsautorität ist und dass die Beschimpfung der AfD dann sozusagen schon Teil des Staates ist. Und genau das geht nicht.“
Seehofer hatte sich von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings (CDU) vertreten lassen. Dieser hatte die Äußerungen als zugegebenermaßen „zugespitzt“ bezeichnet.
Der Ton in der Politik sei aber deutlich rauer geworden. Eine Reaktion müsse möglich sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (3. Juli 2020, 10:47)
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„Schafft die Bundeswehr ab“: Verleger Tichy wirft Merkel und AKK Verachtung der Soldaten vor
In einem Leitartikel für sein eigenes Medium übt Roland Tichy scharfe Kritik an Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrer Amtsführung. Ihr, so Tichy, sei die veröffentlichte Meinung wichtiger als die Bundeswehr. Es wäre ehrlicher, diese aufzulösen.
Postheroische Inszenierung
Tichy sieht in dem Vorgehen Kramp-Karrenbauers einen Ausdruck der billigen politischen Effekthascherei, der von eigener Inkompetenz ablenken solle und auf eine Gesellschaft zugeschnitten sei, die weder Ahnung habe von den Leistungen der Soldaten noch diesen den Respekt entgegenbringe, den diese verdient hätten.
Ihr habt sie lächerlich gemacht, ihr demütigt jeden Tag die Soldaten, ihr verachtet sie. Dann lasst es doch. Befreit uns und euch von dieser Lächerlichkeit. Schafft die Bundeswehr ab.“
Menschen, die einen so gefährlichen und anspruchsvollen Dienst versehen, könne man auch „einige andere Partygewohnheiten“ zubilligen als man sie selbst pflege, schreibt Tichy weiter.
In Mali stehen 1.000 Bundeswehrsoldaten. Man mag sich fragen, wozu.
Aber sie wurden begrüßt. Weil die Bevölkerung sie als Schutzmacht gegen die Killer der islamistischen Terrororganisation Boku Haram gesehen hat. Denn deren Killer gehen in Mali auf Sklavinnen-Jagd.
Das ist nicht so eine eingebildete Diskriminierung, wie es Demonstranten von Black Lives Matter imaginieren, sondern tatsächliche, grausamste, brutalste Sklaverei.“
Mit Angela Merkel und Annegret Kramp-Karrenbauer in der Verantwortung, so schließt der Verleger seine Ausführungen, hätten die RAF-Terroristen in Mogadischu auf eine Freilassung hoffen können.
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Messenger-Überwachung und Online-Durchsuchung: Union wirft SPD Blockade bei neuen Geheimdienst-Befugnissen vor
Der Streit in der Koalition über «zeitgemäße Befugnisse» für den Verfassungsschutz dauert schon lange an. Vor der Veröffentlichung eines Berichts erhöht die Union nun den Druck.
Die Union erwartet in den Verhandlungen über eine Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden von der SPD mehr Kompromissbereitschaft.
„Wir erleben derzeit eine Stärkung der extremistischen Ränder: Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten ist im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent, die der linksextremistischen Straftaten um fast 40 Prozent gestiegen“
Um etwa rechtsterroristische Straftaten zu verhindern, brauche der Verfassungsschutz die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung. Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst rechtsextremistische Netzwerke aufdecken sollten, müssten sie dafür endlich auch auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen können.
Kurz darauf war dem Vernehmen nach ein neuer Konflikt über die Frage entbrannt, wer auf welche Form von verschlüsselter Kommunikation zugreifen darf.
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Dumm, dümmer, Baerbock: Keine Ahnung vom Grundgesetz, na und
Die Grünen und das Grundgesetz: Das ist die Geschichte eines tragischen Missverständnisses. Das ZDF-Sommer-Interview mit Annalena Baerbock ließ keinen Zweifel offen, dass es unfähigste und ahnungsloseste Ignoranten sind, die sich hier ernsthaft anschicken, im Rahmen einer links- oder schwarz-grünen Regierung dieses Land zugrunde zu richten.
Für Baerbock nämlich scheint das deutsche GG mit Verfassungsrang de facto nur aus einem einzigen Artikel zu bestehen: Dem Asylrecht – und die Interpretation von Art. 16a ist dabei so eigenwillig wie falsch: “Wir sind klar auf dem Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte.
Dort ist die Rede von politisch Verfolgten, die dieses “genießen”, d.h. es wird ihnen im Fall der Erfüllung dieser speziellen Vorbedingung ein entsprechender temporärer Schutz – so definitionsgemäß der Asylbegriff – gewährt.
Denselben blamablen Kenntnisstand zur Rechtslage dieses für die linksgrünen Willkommensapostel doch so essentiellen Politikfeldes bewies vor fünf Jahren übrigens auch Baerbocks Parteifreundin Claudia Roth ihre beeindruckende gänzliche Ahnungslosigkeit vom Grundgesetz demonstrierte.
Ist es nicht erstaunlich, welche Flachpfeifen sich in diesem Land anmaßen, die gesellschaftlichen und zukunftsrelevanten Weichenstellungen vorzunehmen?
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AfD-Mann führt Stadtrat – Chef des Auschwitz Komitees spricht von „verheerendem Signal“
Im besten Fall erweckt es den Eindruck als hätte der Mensch geistige Defizite doch ist dem soAnnalena Baerbock fantasiert sich das Grundgesetz zurecht
Ja ja, da hat er viel erzählt aber hat er sich auch wirklich Gedanken gemachtDas passiert, wenn Die Grünen regieren
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
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Hände weg von der Demokratie - Volksabstimmung im Grundsatzprogramm erhalten!
Der Bundesvorstand der GRÜNEN will die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene nach mehr als 40 Jahren aus dem Grundsatzprogramm streichen. Das wollen wir verhindern. Denn Volksabstimmungen sind ein wichtiges Mittel, um uns Bürger:innen echte Mitbestimmung auch zwischen den Wahlen zu ermöglichen.
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Regierungspartner hätte es schon mal genug
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Spahn will zeitlich unbegrenzte Machtbefugnisse – Corona-Sonderrechte sollen "verstetigt" werden
20.10.2020 • 13:20 Uhr
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (21. Oktober 2020, 19:55)