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Bundesregierung und EU planen direkte Eingriffe in soziale Netzwerke
Mit Hinweis auf Propagandaaktionen der KPCh zum Coronavirus in den sozialen Netzen, wollen sich Politiker in der Bundesrepublik und der EU ein generelles Eingriffsrecht in die Nachrichtenbereiche der sozialen Netzwerke sichern.
Die Bundesregierung will strengere Auflagen für die Betreiber von Online-Netzwerken wie Facebook durchsetzen. „Das Vertrauen der Bürger beruht darauf, dass objektiv berichtet wird“, sagte Innenstaatssekretär Markus Kerber dem „Handelsblatt“
Man setze „alles daran“, den Internetkonzernen klarzumachen, „dass genügend Raum sein muss für vertrauenswürdige Informationen“.
Corona-Krise als Vorwand für Zensur
Dafür werde es auch zusätzliche „Eingriffe des Staates in soziale Netzwerke“ geben, kündigte der Innenstaatssekretär an. In der Corona-Krise verbreiten sich Propaganda, Lügen und Falschmeldungen rasend schnell. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt, die Pandemie werde von einer „Infodemie“ begleitet.
Das bedeutet, dass neben richtigen Aussagen zum Coronavirus auch eine Menge Falschinformationen kursieren, die Misstrauen und Verunsicherung bei der Bevölkerung aller betroffenen Länder fördern. Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr entsprechende Vorschläge präsentieren. Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen.
Kerber sagte, dass Desinformationen auch gezielt von staatlichen Akteuren verbreitet werden. „Wir beobachten verstärkt, dass in chinesischen, russischen und iranischen Medien ein Narrativ entwickelt wird, das Virus stamme aus dem USA, bei Covid-19 handele sich um eine biologische Waffe“, sagte er dem „Handelsblatt“.
Gerade China wolle davon ablenken, „dass es auf der Verursacherseite dieser Krise steht“, so der Innenstaatssekretär.
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Sechs Millionen Schutzmasken für Deutschland in Kenia verschwunden
Auf einem Flughafen in Kenia ist eine Millionenlieferung Atemschutzmasken abhandengekommen. Insider vermuten Kriminelle hinter der Aktion – oder den Hersteller selber. Belgien indes hat seine Masken eigenhändig zerstört.
An einem Flughafen in Kenia sind sechs Millionen Atemschutzmasken verschwunden, die eigentlich nach Deutschland hätten geliefert werden sollen. Das berichtet unter Berufung auf Insider-Informationen und die Bestätigung einer Sprecherin des Verteidigungsministeriums.
Demnach hätte die Bestellung über Masken des Typs FFP2 mit Partikelfilter am 20. März in Deutschland eintreffen sollen.
Laut Bericht vermuten Insider, dass die Lieferung entweder von Kriminellen gestohlen wurde oder der Hersteller womöglich nachträglich anderswo einen besseren Preis für die mittlerweile heiß begehrten Schutzgüter ausgehandelt und stattdessen dorthin geliefert haben könnte.
In einem zu dem Vorfall verfassten Wehrbericht stehe schlicht, dass die Masken nicht geliefert worden seien, „da die Ware am Flughafen in Kenia verschwand“. Demnach habe man den Hersteller nun aufgefordert, „die Umstände und Vorkommnisse darzulegen“.
Zumindest finanziellen Schaden soll es aber nicht gegeben haben – die Masken hätten erst bei Eintreffen der Lieferung in Deutschland bezahlt werden sollen.
Am Dienstagvormittag dann korrigierte der „Spiegel“ seinen Bericht mit dem Hinweis, ein Sprecher habe angemerkt, die entsprechende Bestellung sei nicht wie zunächst berichtet vom Beschaffungsamt der Bundeswehr, sondern von der dem Finanzministerium unterstehenden Generalzolldirektion abgewickelt worden. Diese sei daher auch für „Prüfung und Seriosität des Auftragnehmers“ verantwortlich und prüfe den Vorfall nun.
Sechs Millionen FFP2-Atemmasken sind auch in Belgien verschwunden. Allerdings sind dort die Umstände klar: Das Land hat die Schutzausrüstung vergangenes Jahr, wenige Monate vor Ausbruch der Pandemie vernichten lassen.
Zehn Jahre nach der Schweinegrippe, wegen der sie ursprünglich angeschafft worden waren, war demnach das Haltbarkeitsdatum abgelaufen. Eine Neuanschaffung sei dem zuständigen Ministerium zu teuer erschienen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (10. Mai 2020, 13:31)
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U179 (10.05.2020)
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Haß und systematisch organisierte Hetze hätten „seit Jahren ein Ausmaß angenommen, das echte Handlungen zum Schutz von Betroffenen und öffentlichen Diskussionen dringend notwendig macht“
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Geschäftsführer des Richterbundes stimmt Verschärfung des NetzDG zu
Am Mittwoch hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Verschärfung des NetzDG gebilligt. Es sieht erleichterte Prozeduren zur Löschung von Inhalten vor und erweitert die Meldepflichten der Provider und Plattformen.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, hat die vom Kabinett am Mittwoch gebilligte Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) begrüßt. „Es ist richtig, bei Hass und Hetze im Netz nicht nur auf eine konsequente Strafverfolgung zu setzen, sondern auch den Rechtsschutz für die Betroffenen zu stärken“
Das bisherige Verfahren zur Auskunftserteilung bei Beleidigungen oder Drohungen müsse „vereinfacht werden, damit Nutzer schneller Auskünfte von den Plattformen über die Identität der Beleidiger erhalten können. Wichtig ist zudem, dass die Meldewege der Netzwerke für Hate-Speech möglichst einfach sind“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer weiter.
Vereinfachte Wege zu Löschungen und persönlichen Daten
Wer im Netz bedroht oder beleidigt werde, der müsse das den Plattformen direkt und unkompliziert melden können, sagte Rebehn den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch Änderungen für Nutzer sozialer Netzwerke, die sich über Inhalte beschweren oder gelöschte Inhalte wiederherstellen wollen, auf den Weg gebracht.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer leichter ihren Anspruch auf Auskunft über den Namen von Verfassern mutmaßlich rechtswidriger Inhalte durchsetzen können. Dafür sollen Gerichte, die über solche Auskunftsersuchen entscheiden müssen, künftig nicht nur die Erlaubnis, sondern auch die Verpflichtung dazu erteilen können.
Bislang würden Plattformen die Herausgabe der Daten noch häufig verweigern mit dem Argument, dass sie zwar dürften, aber nicht müssten, hieß es. Zudem sollen soziale Netzwerke gezwungen werden Beschwerden und Löschersuchen zu vereinfachen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (10. Mai 2020, 13:32)
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U179 (10.05.2020)
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Bundeswirtschaftsministerium bereitet „Corona-App“-Kampagne vor
Das Bundeswirtschaftsministerium startet mit Vorbereitungen für die Verbreitung und Bewerbung einer App zur Nachverfolgung von Corona- Infektion.
Am Dienstag wolle der Beauftragte des Wirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Thomas Jarzombek (CDU), mit den Verbänden das weitere Vorgehen in einem Videocall besprechen, berichtete das „Handelsblatt“ am Montag.
Damit die App wirksam im Kampf gegen das Virus hilft, müssen möglichst viele Menschen in Deutschland und Europa diese App nutzen“, sagte Jarzombek dem Blatt.
Internetverband eco will Kampagne schnell umsetzen.
„Ich freue sich sehr, dass sich die Internetwirtschaft hier engagieren möchte und die App intensiv bewerben will.“ Der Internetverband eco kündigte eine schnelle Umsetzung der App-Kampagne an.
„Dazu ist es von zentraler Bedeutung, dass wir zeitnah alle Stakeholder an den Tisch bekommen“, sagte Verbandschef Oliver Süme dem „Handelsblatt“.
„Es geht uns darum, möglichst schnell und effektiv eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen und möglichst viele Menschen für die Nutzung dieser App zu gewinnen.“
Ein breites Bündnis von Politik, Digitalwirtschaft und Zivilgesellschaft gegen Corona sei das Ziel.
Braun: Tracking-App „in kommenden Tagen oder Wochen“ einsatzbereit
„Es geht uns darum, möglichst schnell und effektiv eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen und möglichst viele Menschen für die Nutzung dieser App zu gewinnen.“
Braun: Tracking-App „in kommenden Tagen oder Wochen“ einsatzbereit
Kanzleramtschef Helge Braun rechnet nach eigenen Angaben damit, dass die Tracking-App der Bundesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in den kommenden Tagen oder Wochen einsatzbereit ist.
Die Regierung sei mit Entwicklern und Testern dabei, die App „so reif zu kriegen, dass wir sie in den kommenden Tagen oder Wochen breit in der Bevölkerung zum Einsatz bringen können“, so Braun.
Der Einsatz einer Tracking-App sei Teil der Exit-Strategie der Bundesregierung, um sich von den bestehenden Kontaktverboten und anderen Einschränkungen zu lösen. Darüber werde zwar erst „nach Ostern“ gesprochen, doch ein paar Dinge seien in Vorbereitung, um „bestehende Maßnahmen zu erleichtern“.
Braun nannte die Vorbereitung des Gesundheitssystems mit mehr Intensivbetten sowie die Verbesserung der Kontaktnachverfolgung. „Dabei spielt die Tracking-App, die dem EU-Datenschutz genügen muss, eine entscheidende Rolle – und mehr Personal für die Gesundheitsämter.“
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U179 (10.05.2020)
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Merkel & Corona: Der Putsch der Kanzlerin
Daß die Gottkanzlerin das Land nach ihren eigenen Gesetzen regiert, ist längst kein Geheimnis mehr. Artikel 16 a Grundgesetz, Artikel 5 Grundgesetz, thüringische Landesverfassung – alles egal.
Die „Moral“ der Heimsuchung im Kanzleramt sticht einfach alles. In der aktuellen Krise hat sie nun auch noch die Bundesregierung umgebaut. Es gibt neuerdings Gremien, die im Grundgesetz nicht vorgesehen sind: Corona-Gremien. Die sind so etwas wie der ebenfalls nicht vorgesehene Koalitionsausschuß, zur Zeit also eine Art „Koalitionsausschuß für Krisenzeiten“.
Wenn jemand wie Frau Merkel unter Quarantäne zuhause sitzt, kann er natürlich nicht untätig bleiben. So geschah es, daß die Kanzlerin, nachdem sie ihr Heim gesucht und gefunden hatte, fernmündlich daran ging, einer Bundesregierung, von der kein Mensch mehr weiß, wozu er sie überhaupt braucht, eine neue Arbeitsstruktur zu verpassen
„Die Corona-Republik wird nun von Corona-Gremien gelenkt, die so im Grundgesetz nicht vorgesehen sind.“
Daß dem so ist, erklärt sich aus der eindimensionalen Alternativlosigkeit, die es bei der Seuchenbekämpfung gibt.
Das Virus muß unbedingt besiegt werden, „Flüchtlinge“ hingegen hätte man nicht unbedingt ins Land lassen müssen, weshalb der „Flüchtlingskoordinator“ eine Merkelsche Maßnahme zur Absicherung ihres politischen Willens gegenüber eventuellen Moralabweichlern im Bundesinnenministerium gewesen sein dürfte.
Das Virus ist kein Flüchtling
In der Coronakrise ist die Sache einfacher. Es ist Virus-Time und da sind die Handlungsoptionen deutlich eingeschränkter. Ein realistisches Merkel-Kalkül dürfte auch sein, daß sie sich, wenn sie selbst schon keine Ahnung von Medizin, Epidemiologie und Virologie hat, langwierige Debatten auch ersparen kann, indem sie sich auf eine einzige Expertise verläßt, nämlich auf die des Robert-Koch-Instituts.
Bemerkenswert ist das nämlich, daß eine studierte Physikerin keinen Anstoß an dem schildbürgerartigen Errechnen einer Todesrate nimmt, die zwar zum Beweis der Gefährlichkeit von Covid 19 herangezogen wird, aber einem prozentualen Verhältnis von evidenten zu fiktiven Zahlen entspricht.
Zuerst die Kanzlerin weg und danach erst das Virus.
Womit wir wieder bei Cäsars Tod an den Iden des März wären: Wer eine Todesrate für realistisch hält, die sich aus dem Verhältnis von evidenten mit fiktiven Zahlen errechnet, der könnte auch annehmen, daß man eine Treppe braucht, um brutusmäßig erdolcht zu werden.
Die Gremlins … Gremien
Kreml, Gremlins, Gremien: Die Corona-Gremien können freilich keine bindenden Beschlüsse fassen.
„Infizierte, Neuinfektionen, Quarantänefälle, Verstorbene und Geheilte“. Geglaubt wird einzig und allein das, was das Robert-Koch-Institut dazu sagt. Der zweite: Die Belegsituation in den Krankenhäusern. Das ist wegen der unterschiedlichen Trägerschaften bei den Siechenanstalten eine diffizile Angelegenheit. Der dritte: „Identifizierung regionaler Überforderungssituationen in den Landkreisen“. Und der vierte (und wichtigste): „Fallzahlen innerhalb der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden – insbesondere Sicherheitsbehörden – mit Frühindikator für mögliche Beeinträchtigungen der Durchhaltefähigkeit in wesentlichen Tätigkeitsbereichen“.
In diesem Zusammenhang: Unterhalb
Hierarchisch unterhalb der Ministerebene ist der vom Gesundheits- und dem Innenministerium beherrschte „Krisenstab“ eingerichtet. Jeweils am Dienstag und am Donnerstag muß er die Beschlüsse der Corona-Gremlins umsetzen. Einen „Beschaffungsstab“ gibt es neuerdings auch noch.
Die Abteilung „Suche & Versuche“ ist jüngst ein wenig modifiziert worden, weil die „Beschaffungsämter“ von Bundeswehr und Ministerien mit der Beschaffung etwas überfordert gewesen sind, weswegen sie jetzt nur noch Ämter sind und keine Beschaffungsämter mehr, obwohl sie noch so heißen.
Aktenzeichen XY ungeklärt
Eine zentrale Frage bleibt aber in allen diesen Gremien und Stäben ungeklärt: Wer entscheidet, bis wann die neuen Regeln gelten sollen? Und nach welchen Kriterien soll eine solche Entscheidung getroffen werden ja, wo lebe ich denn?
Da fragt man sich dann natürlich, woher sie soviel Selbstsicherheit nimmt, die Frau Merkel.
Weder sieht sie anbetungswürdig aus, noch hat sie je durch Brillanz und Eloquenz jemandes Herz erobert. Nicht wenige bekommen sogar Mittelohrvergiftung und Augenkrebs, mindestens aber schweren Auschlag, wenn sie ihrer angesichtig werden oder ihr zuhören sollen.
Wenn man sich das in der bunten Vielfalt der gräßlichsten Farben ausmalt, wer da aufgrund welcher Informationen eine Entscheidung zu treffen beabsichtigt, dann … ja …. dann …. also ich weiß auch nicht.
Das ist doch alles nicht mehr zu fassen,oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (10. Mai 2020, 13:35)
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U179 (10.05.2020)
Die Bürger müssen sich darauf vorbereiten, dass die Legislative und Exekutive nur noch bedingt einsatzfähig sind.
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Frontalangriff auf unsere Daten: Mein Handy bleibt zuhause
Von Wolfgang van de Rydt -
7. April 2020
Am liebsten würde ich es tatsächlich weg schmeissen, das geht aus beruflichen Gründen leider nicht. Doch ab sofort bleibt der kleine Spion zuhause und geht – wenn überhaupt – nur ausgeschaltet im mobilen Funkloch mit auf Reisen. Mit dem Frontalangriff auf unsere Daten ist nicht zu spaßen. Warum sollte man dem obersten Veterinärmediziner der „Bundesrepublik“ vertrauen?
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Mit Daten aus Fitnesstrackern gegen #COVID19: #RKI gibt #Datenspende-App heraus, die helfen kann, die Verbreitung des Coronavirus besser zu erfassen und einzuschätzen. Nutzung ist freiwillig und sicher. Mehr Infos: corona-datenspende. #ZusammengegenCorona #CoronaApp pic.twitter.com/thVhVuzXhQ
— Robert Koch-Institut (@rki_de) April 7, 2020
Noch wird hierzulande die Freiwilligkeit betont, in Österreich spuckt man bereits andere Töne. Federführend ist dort das „Rote Kreuz“ – eine Organisation, die mal mal gründlich unter die Lupe nehmen sollte.
Was für ein Theater hat es damals Ende der Achtziger um die Volkszählung gegeben? Erinnert sich noch jemand der Älteren daran? Kein Staat, erst recht kein Konzern, schon gar nicht die Pharmaindustrie sollte das Recht haben, uns auszuspionieren. China ist kein Vorbild bei der Seuchenbekämpfung, auch nicht Südkorea. Will man demnächst ganzjährig Maskenträgern begegnen, die aus lauter Panik vor einer Ansteckung ihre Mitmenschen als potentiellen Seuchenherd betrachten und sich freiwillig einem totalitären Überwachungssystem unterwerfen?
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U179 (10.05.2020)
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Anwältin will gegen Corona-Maßnahmen klagen – Hamburger Rechtsanwalt sieht darin „populistische Stimmungsmache“
Ein Hamburger Rechtsanwalt sieht die Ankündigung seiner Kollegin, gegen die Corona-Maßnahmen vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen, als "populistische Stimmungsmache". Ihre Begründung sei ein "Nährboden für Verschwörungstheoretiker", die schon immer meinten, "die da oben entscheiden über unsere Köpfe hinweg".
Die unter Ärzten bekannte Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, machte kürzlich bekannt, dass sie aufgrund der Corona-Verordnungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg mit einer Normenkontrollklage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will.
Für sie sind die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung „eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürger in Deutschland“.
Schwenzer: „Schrei nach Bundesverfassungsgericht sei absolut unverhältnismäßig“
Dabei bezieht sich der Anwalt auf Bahners Pressetext, in dem es heißt, dass eine COVID-19-Erkrankung bei 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verlaufe.
Für Schwenzer hat es den Anschein, seine Kollegin glaube, dass „die Deutschen offenbar auf einer isolierten Insel der Glückseligen“ leben würden.
Bahner: „Maßnahmen nach überarbeiteten Infektionsschutzgesetz nicht gerechtfertigt“
Für die Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, sind hingegen die im Rahmen des „vor wenigen Tagen in Windeseile“ überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes getroffenen Maßnahmen nicht gerechtfertigt.
Denn die SARS-CoV-2-Infektionen würden für einen Großteil der Bevölkerung harmlos verlaufen. Die SARS-CoV-2-Infektionen stellen daher keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit dar, begründet die Heidelberger Rechtsanwältin.
In diesen Äußerungen sieht Schwenzer einen „Nährboden für Verschwörungstheoretiker“, für die, die schon immer meinten, „die da oben entscheiden über unsere Köpfe hinweg“. Rechtsanwälte sollten als Organe der Rechtspflege „die gebotene Vorsicht walten lassen und einen kühlen Kopf bewahren“, so der Hamburger.
Er hält „laute Empörungen für den falschen Weg, da sie sich oft als schlechte Begleiter einer sachlichen Debatte entlarven würden“.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (10. Mai 2020, 13:36)
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U179 (10.05.2020)
Denn die SARS-CoV-2-Infektionen würden für einen Großteil der Bevölkerung harmlos verlaufen. Die SARS-CoV-2-Infektionen stellen daher keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit dar, begründet die Heidelberger Rechtsanwältin.
In diesen Äußerungen sieht Schwenzer einen „Nährboden für Verschwörungstheoretiker“, für die, die schon immer meinten, „die da oben entscheiden über unsere Köpfe hinweg“. Rechtsanwälte sollten als Organe der Rechtspflege „die gebotene Vorsicht walten lassen und einen kühlen Kopf bewahren“, so der Hamburger.
Er hält „laute Empörungen für den falschen Weg, da sie sich oft als schlechte Begleiter einer sachlichen Debatte entlarven würden“.
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[...]
Denn auch die Richter in Deutschland haben nach § 35 Richtergesetz folgenden Eid zu leisten: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahr-heit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe." Ich habe auch die große Hoffnung und Erwartung, dass nicht nur die Gerichte, sondern künftig alle Menschen (und hoffentlich auch die Juristen in unserem Land) einen solchen ungeheuerlichen Angriff auf unsere Verfassung und unseren Rechtsstaat nie wieder zulassen werden. Weil wir uns hierzu als Deutsche nach Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich bekannt haben:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht Heidelberg, den 7. April 2020
Zitat
[...]
Auszug
… durch die vielfachen Verbote der Corona-Verordnung werden in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik die folgenden Grundrechte
beschränkt bzw. verletzt:
- Die Würde des Menschen, Art. 1 GG
- Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG- Die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
- Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
- Das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG
- Die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung
oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG- Die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG
- Die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG
Zitat
[...]
Wegen des Verdachts öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hierzu dauern an.
In diesem Zusammenhang wird seitens der Strafverfolgungsbehörden eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann, zumindest indes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen hat daher zu unterbleiben.
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U179 (10.05.2020)
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Rechtsanwältin Beate Bahner in Psychatrie weggesperrt
Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen Klage eingereicht hat, ist am Ostersonntagabend in die Psychiatrie gebracht worden. Laut Polizei habe sie „einen sehr verwirrten Eindruck“ gemacht.
Bahner habe „offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt“.
Die Fachanwältin für Medizin hatte zuvor eine Klage gegen die Corona-Maßnahmen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und die sofortige Aussetzung gefordert, da sie geeignet seien „den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“
Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgewiesen, es seien zuerst andere Gerichte zuständig. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Bahner wegen „Aufruf zur Demonstration“ unter dem Motto „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“, was derzeit als „Aufruf zu einer Straftat“ gewertet werden könnte, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Auf ihrer Webseite hatte Beate Bahner in einem letzten Eintrag am Sonntag um 19 Uhr noch eine Anleitung zum Ausstieg aus dem so genannte Shutdown veröffentlicht, den sie mit einem „Horrorfilm“ vergleicht. In ihrem Brief fordert sie ihre Leser u.a. auf, einen Picknickkorb zu packen und sich draußen mit Freunden zu treffen: „Sucht Euch für Euer Picknick den allerschönsten Platz, den Ihr finden könnt, auch wenn Ihr nicht die einzigen dort seid.
Und dann esst und trinkt gemeinsam, erzählt Euch die besten Witze, seid albern und lacht wie verrückt miteinander! Das ist das beste Mittel gegen Schockstarre!“.
In einer Audiodatei, berichtet die „völlig verwirrte“ Bahner von einem Fahrzeug, dass sie in ihre Garage verfolgt habe und das ihr offenbar Angst gemacht hatte. Die Insassen eines Autos, dass sie auf der Straße angehalten habe, hätten ihr die Hilfe verweigert. Sie bezeichnet sich selbst als den „augenblicklich größten Staatsfeind“.
Die eintreffende Polizei habe sie verhaftet, mit Handschellen gefesselt und kurze Zeit später in die Psychiatrie gebracht, berichtet sie in der Aufzeichnung. Dort wird sie offenbar immer noch – nach ihrer eigenen Angabe ohne richterlichen Beschluss – festgehalten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (10. Mai 2020, 13:37)
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U179 (10.05.2020)
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Verfassungsgericht: Eilantrag gegen generelles Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Ein Eilantrag gegen die Entscheidung der Stadt Gießen Versammlungen generell zu verbieten und nachfolgende Urteile vor den Verwaltungsgerichten des Landes war teilweise erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die entsprechende hessische Verordnung des Landtages einen Ermessensspielraum lasse.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot aufgrund der derzeitigen Corona-Maßnahmen teilweise erfolgreich gewesen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Stadt auf, erneut über die angemeldeten Versammlungen zu entscheiden. Es sei unzutreffend, dass die maßgebliche Corona-Verordnung ein generelles Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei Menschen enthalte, die nicht dem gleichen Haushalt angehörten. (Az. 1 BvR 828/20)
Die Versammlungsbehörde habe deshalb die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, entschied die zuständige Kammer des Gerichts. Sie habe nicht beachtet, dass sie zum Schutz dieser Freiheit einen Entscheidungsspielraum habe. Die Stadt Gießen habe deshalb erneut die Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts darüber zu entscheiden, ob die angemeldeten Versammlungen verboten werden oder nur von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden müssten.
Verordnung falsch interpretiert und – Einzelfallentscheid nach Ermessen möglich
Der Kläger hatte in Gießen mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ angemeldet. Daran sollten ungefähr 30 Menschen teilnehmen. Er versicherte der Stadt, dass zwischen den Teilnehmern Abstandsregeln eingehalten würden.
Die Kommune untersagte die Versammlung dennoch und berief sich dabei auf eine Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung. Die dagegen eingelegten Beschwerden blieben vor dem Verwaltungsgericht Gießen und dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos.
Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass das Versammlungsverbot den Kläger offensichtlich in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletze. Die Verordnung der Landesregierung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Menschen.
Die Kommune habe zudem die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (8. Juni 2020, 21:16)
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U179 (10.05.2020)
Geschäftsführer des Richterbundes stimmt Verschärfung des NetzDG zu
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8. Mai 2020
Mehr Handhabe gegen angeblichen "Hass im Netz"
Klammheimlich: Umstrittenes NetzDG soll weiter verschärft werden
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Läuft alles nach Plan, könnte die Novelle des Gesetzes schon am Freitag den 15. Mai den deutschen Bundesrat passieren. Mindestens ebenso pikant wie der Zeitpunkt inmitten der Coronakrise ist dabei die überschaubare mediale Berichterstattung darüber. Aber was sind eigentlich die Details der Nachschärfung?
Identifizierungspflicht und Meldepflicht an Behörden
Zu allererst einmal versuchen die Köpfe hinter der Anpassung das ganze auch aus Teil-Lockerung zu verkaufen. So sollen etwa Video-Inhalte bald nicht mehr Teil des Gesetzes sein. Auf der anderen Seite kommt aber eine Meldepflicht an das Bundeskriminalamt bei der Entdeckung von sogenanntem „Hass im Netz“. Dabei müssen die Anbieter IP- und Port-Daten von Nutzern an die Verfolgungsbehörden weiterspielen.
Außerdem sieht der Gesetzesentwurf eine Identifizierungspflicht vor. Konkret bedeutet dies, dass ein Mechanismus vorliegen muss, mit denen Nutzer mittels Reisedokument oder elektronischer Identifikation ihr Geburtsdatum bestätigen. De facto wäre dies auch eine Art „digitales Vermummungsverbot“ über die Hintertür, die Anonymität des Netzes wäre gerade in sozialen Netzwerken stark eingeschränkt.
Union: NetzDG ist „Garant von Meinungsfreiheit“
Hauptverfechterin des Entwurfs ist die große Koalition aus Unionsparteien und SPD. Für Carsten Müller, dem Obmann der CDU/CSU-Fraktion ist das Normenwerk ein „Garant von Meinungsfreiheit in diesem Land“. Dieses habe in sozialen Netzwerken bislang schon „nachhaltig Hass und Hetze eindämmen können“. Die Reform ziehe auf ein „noch besseres NetzDG“ ab.
Ähnlich auch der Tenor von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Hass und Hetze“ im Netz sei eine „ganz große Gefahr für die Demokratie“ und die Meinungsfreiheit. Sie glaube, dass die Menschen sich nicht mehr in politische Diskussionen einmischten, weil „Bots oder Trolls“ diese angeblich mundtot machen würden. Die Masche, mit der sie das durchsetzen will: Nutzerfreundliche Meldewege mit Möglichkeit auf Gegenvorstellung sowie verbesserte außergerichtliche Auskunft.
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Wir sind nicht davor gefeit, dass wir einmal einen Schuft unter uns haben. Wenn ich das schon jetzt wüßte, würde er ab morgen nicht mehr leben. Kurzer Prozess. Weil ich ein Humanist bin.
Erich von der STASI!
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Verschärfung des NetzDG: Facebook, Twitter & Co. als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft
Einschränkung der freien Meinungsäußerung zum Wohle der freien Meinungsäußerung?
Diese Groko-Dialektik verwundert nicht wirklich in Zeiten von Netzwerkdurchsuchungsgesetz und staatlich organisierter Treibjagden „gegen Rechts“
Tatsächlich stellt die im Zuge der des Verschärfung des NetzDG geplante künftige Anzeigepflicht von „strafbarem Hass“ auf Facebook, Twitter & Co. die wohl schamloseste Knebelung der Redefreiheit in Deutschland seit 1945 dar, die in ihren Auswirkungen deutlich weitreichender ist als alle bisherigen Folgen des NetzDG selbst.
Und wie so oft ist es auch bei dessen jetzt geplanter Verschärfung nicht der harmlos klingende Wortlaut einer Bestimmung, der sich scheinbar vernünftig und legitim präsentiert, sondern dessen Auslegung – also das, was am Ende unter Berufung daraus gemacht wird.
Denn wie bei allen Gummiparagraphen erlaubt auch dieser, stärker noch als bisher, eine Etikettierung von fast jeder missliebigen Meinungsäußerung im Netz als „Hass“ – was einer gewünschten Massendenunziation durch wachsame linke Blockwarte im Netz Tür und Tor öffnen wird.
Mussten diese – zur Vermeidung gigantischer Millionenstrafen -rechtswidrige Posts bislang nur löschen, die ihnen von eifrigen Nutzern gemeldet werden, so müssen sie sie fortan auch noch an das Bundeskriminalamt melden, damit dieses die zuständige Staatsanwaltschaft einschaltet.
MfS-Mielke hätte seine helle Freude
Selbst Erich Mielke hätte sich einen solche Bottom-Top-Automatismus zur ständigen Versorgung der Strafverfolgungsbehörden mit verdächtigen und unbequemen Meinungsäußerungen von Systemfeinden nicht träumen lassen, der ganz ohne „IM’s“ oder V-Leute auskommt, indem er nicht nur auf die petzfreudigen Denunzianten der linksgrün gepolten, „couragierten“ „Zivilgesellschaft“ als freiwillige Helfer vertrauen kann, sondern jetzt auch noch die Plattformbetreiber als „Meldegänger“ in die Pflicht nimmt.
Sogar dann, wenn hierfür klar abgegrenzte Kriterien gäbe, wenn deren Definition einfach wäre und sich objektive Indikationen bestimmen ließen, was denn „strafbarer Hass“ ist, wäre die Anzeigepflicht rechtsstaatlich mehr als fragwürdig.
Nicht nur löschen, sondern gleich verpfeifen
Was in der Praxis allerdings dabei herauskommt, wenn Facebook & Co. rechtliche Vorabbewertungen vornehmen, zeigt sich bereits in der Rechtswirklichkeit des NetzDG – in den vieltausendfachen willkürlichen Lösch- und Sperrorgien, denen völlig legitime, juristisch einwandfreie Inhalte zum Opfer fielen, die als „Hassrede“ oder „Verstoß gegen Gemeinschaftsstandard“ wegzensiert werden.
Einschüchterung nach Plan
Und ganz so, wie auch in der DDR aus Sicht des Politbüros selbstverständlich Meinungs- und Redefreiheit herrschte sofern dadurch keine „Konterrevolution“, „Propaganda für den Klassenfeind“ oder für den „US-Imperialismus in der BRD“ propagiert wurde so sieht heute die Bundesjustizministerin die Meinungsfreiheit durch die geplante Anzeigepflicht für strafbaren Hass in sozialen Netzwerken „nicht in Gefahr“; im Gegenteil.
Und weil praktischerweise weder im Grundgesetz noch in irgendeiner Rechtsvorschrift der Bundesrepublik der Begriff der „Hetze“ näher präzisiert wird (selbst die Volksverhetzung nach §130 des Strafgesetzbuches ist bereits stark auslegungspflichtig), lässt sich darunter quasi alles subsumieren.
Vermutlich wird das BKA-Archiv bald auf einstige Stasi-Dimensionen anschwellen, wenn ein beträchtlicher Teil der Bundesbürger zum Opfer von Denunziation geworden und, dank der neuen „Anzeigepflicht“, als „Vorgang“ bei den Ermittlern gelandet sein wird.
Mit dieser Gesetzesnovelle macht die Groko einen Riesensprung beim Rückbau Deutschlands zu einem Staat der Spitzel, Blockwarte – und Duckmäuser.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (8. Juni 2020, 21:13)
Mit freundlichen Grüßen
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Auf dem Weg in den totalitären Spitzelstaat: „Volksverhetzung“ soll auch in Privatunterhaltungen und Chaträumen verfolgt werden
11. Juni 2020
Die Gedankenpolizei dringt in die letzten Rückzugsräume vor: Nach dem Willen der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann soll „Volksverhetzung“ – oder was immer dafür gehalten wird – künftig auch in privaten Chatrooms und Messenger-Gruppen strafbar sein, etwa in Whatsapp oder Telegram. Damit sollen die staatlichen Gesinnungsschnüffler endlich auch den persönlichen Nahbereich kontrollieren dürfen. Weil die Strafverfolgung hierzu auf die aktive Mitwirkung von Denunzianten und V-Leuten angewiesen ist, dürfte das gegenseitige Misstrauen in der Bevölkerung bald stark zunehmen.
Dass der Volksverhetzungsparagraph bislang nur für öffentliche Äußerungen gilt, „das wollen wir ändern“, so die Ministerin laut „n-tv “ in einem Podcast. Extremismus spiele sich nämlich „häufig zunächst in geschlossenen Gruppen, etwa in Form von Nachrichten über Messenger-Dienste und Gruppenchats“ ab. Offensichtlich jedoch hat Kühne-Hörmann hierbei nicht nur juristisch, sondern auch begrifflich ein bedenkliches Verständnisproblem: Schon der Bedeutung des Wortes nach meint „Volksverhetzung“ die negative Beeinflussung nicht von Einzelpersonen oder Kleingruppen, sondern des „Volkes“, zumindest also einer öffentlichen Gruppe. Diesen Terminus einfach mal eben so auf private Dialoge und vertrauliche Unterhaltungen der persönlichen Gruppensphäre auszudehnen, ist eine willkürliche, rechtsmissbräuchliche Masche, wie man sie aus sozialistischen Regimes kennt: Zur Kriminalisierung und Verfolgung von Meinungsabweichlern wurden dort auch Strafrechtsparagraphen haarsträubend zweckentfremdet; man denke nur an den berüchtigten Artikel 58 des UdSSR-Strafgesetzbuches, der „Volksfeinde“ wegen „staatszersetzender Handlungen“ bedrohte.
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matty (13.06.2020)
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Einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer gingen zu weit, und zwar deshalb, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften, heißt es in einem Gutachten, [...] Denn der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in Grundrechte.
Keinen besonders tiefen Eingriff zwar, es handle sich dabei nicht um wirklich sensible Informationen. Dennoch gilt laut Bundesverfassungsgericht: "Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden." Die Verfasser stützen sich in ihrem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion angefertigt wurde, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli zum Umgang mit Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern.
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matty (18.09.2020)
Ich stelle fest die USA nimmt keine "Flüchtlinge" auf
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Denn die Richterin sieht etwa in der Erwähnung gehäufter Straftaten von Migranten eine Anstiftung „zur Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit“. Dies gilt auch für den Vorwurf, einige Elemente würden sich radikal organisieren – Stichwort Islamismus – oder aggressiv gegenüber der Aufnahmegesellschaft verhalten.
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Das der amtierende US Präsident Trump den Super NGO s den finanziellen Stecker zieht und den "Vogel" zeigt scheint noch nicht angekommen zu sein.
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Besonders unglaublich ist dann die folgende Begründung, weshalb die YouTube-Sperre in Ordnung sei: „Darüber hinaus wertet der Kläge die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt als Schwäche der Gesellschaft, was ebenfalls den Prinzipien der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach bereits aus, dass die ethnische Vielfalt eine Quelle der Bereicherung für demokratische Gesellschaften ist und keine Bedrohung„.
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Wer an dieser Stelle immer noch glaubt, solche Entscheidungen dienten nur dazu, möglicherweise „radikalen“ Standpunkten keine Bühne zu bieten, irrt. Dies macht eine andere Passage im Richterspruch deutlich: „Selbst wenn der Kläger […] eine gewaltlose und nicht radikale Vorgehensweise […] betont, ändert dies nichts am gleichzeitig propagierten Aufruf zur Hassrede, insbesondere durch Verbreitung der nicht evidenzbasierten Theorie von ‚großen Austausch'“.
Angesichts des Umstandes, dass Wiener ohne Migrationshintergrund in ihrer eigenen Heimatstadt bereits in der Minderheit sind, ist bereits die Ansicht, ein demographischer Wandel sei „nicht evidenzbasiert“, an Kuriosität nicht zu überbieten. Dass allerdings schon das Ansprechen dieser Verschiebungen der Mehrheitssituation verhetzend sei, alarmiert.
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matty (27.09.2020)