Gesetzentwurf pdfZitat
[...]
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen „Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener Regie zu vernehmen.
Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen.[...]
Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher
sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.[...]
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U179 (27.04.2020)
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Profi
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Kaleu
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Liebe Mitstreiterin Sima,Zitat
Sima: wenn es beschränkt wäre auf bestimmte Ethnien, würde ich diesen
Vorschlag begrüßen. - Vor allem die aus den No go Aereas zum Beispiel!
Und bei seltsamen Leuten, die kiffen und Leute die Treppe
runtertreten.