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Montag, 26. Juni 2017, 13:28

Zeugen: Der Vorladung und Aussagepflicht der Polizei ist folge zu leisten

Hallo,
bis jetzt musste niemand mit der Polizei sprechen das hat sich nun geändert.

Die Interessen wie Zeugnisverweigerungsrechte (Verwandschaft) und Auskunftsverweigerungsrechte wegen etwaiger Selbstbelastung können meiner Meinung nach nur noch mit der sofortigen Einschaltung eines Anwaltes gewahrt bleiben.

Quelle law blog >>>

Zitat

[...]
Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen „Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener Regie zu vernehmen.

Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen.[...]
Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher
sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.[...]
Gesetzentwurf pdf

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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U179 (27.04.2020)

Sima

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2

Montag, 26. Juni 2017, 22:16

wenn es beschränkt wäre auf bestimmte Ethnien, würde ich diesen Vorschlag begrüßen. - Vor allem die aus den No go Aereas zum Beispiel! Und bei seltsamen Leuten, die kiffen und Leute die Treppe runtertreten. :kocht:

Freundliche Grüße!
Sima
In der Ruhe liegt die Kraft.

U-179

Kaleu

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3

Dienstag, 27. Juni 2017, 01:07

Lieber Mitstreiter uebender,

du bist wie immer sehr aufmerksam!

Zum Sachverhalt selbst:

Auch bisher schon wurden Beschuldigte, Verdächtige oder einfach nur Zeugen bei Bedarf vorgeladen und bei entsprechendem Bedarf und der Ablehnung einer Vorladung durch die Betroffenen entsprechend Hausbesucht und ggf. mit den dafür vorgesehenen Fahrzeugen in Örtlichkeiten der BRD-Organe abtransportiert. Die bisherige Praxis wird nun noch juristisch "sattelfest" gemacht.

Keine Frage, im Umgang mit den Organen der BRD-Verwaltung empfiehlt es sich immer die Unterstützung eines Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen. Dies schon allein auf Grund der wahren Inflation von Gesetzesänderungen, insbesondere was die Wahrung bzw. praktizierten Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte anbelangt. Und selbst Juristen tun sich dabei schwer auf dem Aktuellen Stand zu bleiben!

Besonders problematisch ist die zunehmende Einführung und Gleichsetzung von "Meinungsdeliken", früher freie Meinungsäußerung, mit Schwerkriminalität.

Grundsätzlich also: Weniger ist in diesem Zusammenhang mehr oder besser Reden ist Silber und Schweigen ist Gold! Im Unterschied zu gewissen "Talkshows" gibt es bei der Auseinandersetzung mit BRD-Organen nichts zu gewinnen! Dies sollten sich Betroffene stets vor Augen halten und keinesfalls auf die Mär vom "guten" Polizisten (Erfüllungsgehilfen) herein fallen!

Beste Grüße
:dr:
U179

Zitat

Sima: wenn es beschränkt wäre auf bestimmte Ethnien, würde ich diesen
Vorschlag begrüßen. - Vor allem die aus den No go Aereas zum Beispiel!
Und bei seltsamen Leuten, die kiffen und Leute die Treppe
runtertreten. :kocht:
Liebe Mitstreiterin Sima,

tja, die von dir bezeichneten Personengruppen wissen sich leider mit den Gepflogenheiten in der BRD zu arrangieren und auch leider, die volle Härte der Gesetze trifft nur die normalen gesetzestreuen Bürger! Was die Frage aufwirft: Wie gesetzestreu muß, darf oder kann der einzelne Normalbürger sein, angesichts der Zustände in der BRD?
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